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17. January 2013

News release

Luftfracht: Countdown läuft für die Zulassung als „bekannter Versender“

Essen. Der Countdown läuft: Für Produzenten und Versender von Luftfracht, Luftfrachtspediteure, Logistikfirmen sowie alle weiteren Unternehmen, die am Transport, an der Verpackung und an der Lagerung von Luftfracht beteiligt sind, treten Ende März wichtige Änderungen bei den Sicherheitsvorschriften in Kraft. KÖTTER Airport Security bietet vielfältige Unterstützung bei der Umsetzung.

Mit Stichtag 26. März müssen alle Unternehmen, die Luftfracht als sicher versenden wollen, durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als so genannter bekannter Versender zertifiziert sein. Alle bisher gültigen Regelungen und Anerkennungen verlieren ihre Gültigkeit. Damit wird ein weiterer Baustein der EU-Verordnung zur Erhöhung der Luftfrachtsicherheit umgesetzt.

Bekannte Versender können ihre Luftfracht bereits bei ihrer Entstehung durch Einhaltung der Sicherheitskontrollen „sicher machen“, sofern der sichere Status bei der Verarbeitung, Lagerung und dem Transport aufrechterhalten wird. Wenn die so genannte „sichere Lieferkette“ eingehalten wird, muss die Luftfrachtsendung keiner Kontrolle mehr unterzogen werden. Sie erhält durch den reglementierten Beauftragten automatisch den Status „sicher“ und kann unmittelbar geflogen werden.

Voraussetzung für die Zertifizierung sind u. a. Schutz der Luftfracht vor unbefugtem Zugang durch technische, bauliche und/oder personelle Zugangskontrollen sowie entsprechende Schulungen für alle Mitarbeiter, die direkt oder indirekt am Transport beteiligt sind und Zugriff auf identifizierbare Luftfrachtstücke haben. Zudem müssen die Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten benennen, der für die Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der Sicherheitsbestimmungen im Unternehmen verantwortlich ist.

„Zurzeit fehlt zahlreichen Unternehmen noch die Zulassung als bekannter Versender“, erläutert Klaus Wedekind, Geschäftsführer von KÖTTER Airport Security. „Ihnen drohen erhebliche Nachteile beim Warenfluss und im Wettbewerb wie z. B. Zeitverzögerungen durch eingeschränkte Kontrollkapazitäten, Zusatzkosten für die Kontrolle, mögliche Vertragsstrafen durch verpasste Flüge oder Imageverluste.“

Hintergrund: Verfügen Unternehmen nicht über eine solche Zertifizierung, gilt ihre Luftfracht als „unsicher“. In der Konsequenz muss deren Fracht vor der Verladung in ein Flugzeug durch einen so genannten reglementierten Beauftragten kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um Stellen, die über die notwendige LBA-Zulassung sowie die erforderlichen Kontrollmittel und
-kapazitäten verfügen. Allerdings können die als reglementierte Beauftragte zugelassenen Unternehmen, die Frachtkontrollen als Dienstleistung anbieten, dieses Gesamtkontrollvolumen mit ihren Kapazitäten zurzeit noch nicht auffangen.

Um die Nachteile zu umgehen, hat die Zulassung als bekannter Versender somit erhebliche Bedeutung. Zumal für die Unternehmen bei entsprechender Unterstützung durch Partner wie KÖTTER Airport Security der Weg mit überschaubarem Aufwand verbunden ist: 

 

  • Die Experten überprüfen u. a. die Prozesse sowie baulichen Maßnahmen auf Konformität mit den Vorschriften und geben Handlungsempfehlungen.
  • Die Fachleute verfügen − in Zusammenarbeit mit dem Aviation-Ausbildungszentrum der KÖTTER Akademie − über die Ausbildungskompetenzen, wie sie vom LBA für die Luftsicherheitsschulungen zugelassen sind, mit denen Luftfahrtunternehmen, bekannte Versender und reglementierte Beauftragte ihre Mitarbeiter schulen müssen.
  • Solange die Luftsicherheitsgebührenverordnung nicht in Kraft ist, ist die eigentliche Zulassung zunächst kostenfrei, eine rückwirkende Gebührenberechnung erfolgt voraussichtlich frühestens nach Inkrafttreten des novellierten Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Derzeit werden lediglich Reisekosten der Prüfer in Rechnung gestellt.


KÖTTER Airport Security hält vielfältige Kompetenzen im Bereich Luftsicherheit bereit:

 

  • Ganzheitliche Beratung im Bereich Luftsicherheit und Luftfrachtsicherheit (Best Practice).
  • Begleitung durch das Zulassungsverfahren als bekannter Versender inklusive Unterstützung und Beratung hinsichtlich der Optimierung und Implementierung von Prozessen und Maßnahmen zur Erlangung der behördlichen Zulassung und zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit, Unterstützung bei der Erstellung der Sicherheitsprogramme und Verfahrensanweisungen. 
  • Schulung von Sicherheitspersonal und Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht.
  • Informationen zu den neuesten Entwicklungen in der Luftsicherheit wie z. B. „sichere Lieferkette“, zulässige Kontrollmethoden für Fracht, Schulung von Personal, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen zum Thema Luftsicherheit.
  • Gestellung von Kontrolltechnik und Kontrollpersonal. 

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