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13. September 2018

News release

„Chancen für neues Sicherheitsgesetz so gut wie noch nie“

-> KÖTTER Security unterstreicht Wichtigkeit der von der Bundesregierung angestrebten gesetzlichen Neuordnung

-> BDSW-Vizepräsident Friedrich P. Kötter: „Weltgrößte Sicherheitsmesse bietet den passenden Anlass, um notwendige Entscheidungen auf den Weg zu bringen“

-> Staatssekretär a. D. Fritz Rudolf Körper plädiert für verstärkte Kooperation von Staat und privat bei innerer Sicherheit

Essen/Berlin (13.09.2018). Milliardenschäden durch Wirtschaftskriminalität und Cybercrime, Übergriffe im öffentlichen Raum, hohe Einbruchszahlen: Die Herausforderungen für die innere Sicherheit nehmen stetig zu. „Um hier Schritt zu halten, müssen wir Sicherheit neu denken und erweiterte Allianzen von staatlichen Behörden und privaten Dienstleistern schmieden“, sagte Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe, heute in Essen. „Grundlage für eine solche Stärkung unserer Branche ist die dringend erforderliche Novellierung ihrer gesetzlichen Grundlagen, wie es sich die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode ebenfalls zum Ziel gesetzt hat. Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Sicherheitsgesetzes bildet dabei die ideale Plattform, um verbindliche Standards zu verankern, die Qualität über die gesamte Branche hinweg zu steigern und sie so zu einem noch wichtigeren Partner für die innere Sicherheit zu machen.“

Passend zu der in 12 Tagen startenden weltgrößten Sicherheitsmesse „security essen 2018“ richtete der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) den eindringlichen Appell an Politik und Branche, sich diese große Chance nicht entgehen zu lassen: „Die Sicherheitsmesse bildet den passenden Anlass, die notwendigen Entscheidungen jetzt auf den Weg zu bringen und so den zurzeit geltenden gesetzlichen Flickenteppich zu überwinden.“ Denn das bisherige Fehlen eines bundeseinheitlichen Gesetzes für die Sicherheitswirtschaft habe nicht nur verschiedene, über etliche Paragrafenwerke verstreute Regelungen und damit verbundene Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien zur Folge.

Noch entscheidender: „Weil sich die Politik dem Thema nie ganzheitlich angenommen hat, wurde der Rechtsrahmen für die Sicherheitswirtschaft auch nicht ausreichend an die über die Jahrzehnte geänderten tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst“, erläuterte Friedrich P. Kötter. Insbesondere die in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) – primäre rechtliche Basis für die Branche – manifestierten niedrigen Einstiegsvoraussetzungen für Unternehmer und Mitarbeiter begünstigten die Präsenz ‚schwarzer Schafe‘ genauso wie die insgesamt zu geringen Mindeststandards. „Dies verdeutlicht, dass es bei der angestrebten Novellierung des Rechtsrahmens um kein formaljuristisches Feintuning geht, sondern ein großer Wurf gelingen soll“, betonte der BDSW-Vizepräsident.

Dass speziell die Regelungen in der Gewerbeordnung der gewachsenen Bedeutung der Sicherheitswirtschaft mit ihren aktuell rd. 260.000 Beschäftigten längst nicht mehr gerecht werden, unterstreicht auch Fritz Rudolf Körper, Mitglied des Sicherheitsbeirates von KÖTTER Security. „Sie übernimmt bereits heute eine Vielzahl wichtiger Aufgaben u. a. beim Schutz der Wirtschaft und hat sich so zu einem anerkannten Baustein der Sicherheitsarchitektur entwickelt, für den gleiche Rahmenbedingungen wie in nahezu allen anderen Staaten der Europäischen Union gelten sollten“, sagte der Staatssekretär a. D. „Denn in 25 von derzeit 27 EU-Ländern ist die Sicherheitswirtschaft den Justiz- oder Innenministerien zugeordnet. Nur in Deutschland und Österreich untersteht sie den Wirtschaftsministerien.“

Ein bundeseinheitliches Sicherheitsgesetz werde ihr daher genauso wichtigen Rückenwind geben wie dem notwendigen Ausbau von öffentlich-privaten Partnerschaften. „Denn wir müssen bei der inneren Sicherheit weiter Tempo machen. Das bedeutet nicht nur mehr Personal für die Polizei, sondern auch mehr Kooperation von Staat und privat!“, ist Fritz Rudolf Körper überzeugt. Dabei stehen die Vorzeichen für die Einführung des Sicherheitsgesetzes aus seiner Sicht „so gut wie noch nie“. Denn erstmals sei in einer Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene die Absicht festgeschrieben worden, gesetzliche Regelungen für die Sicherheitswirtschaft zu erarbeiten. „Politik und Branche sollten daher ihre Chancen nutzen“, betonte das Sicherheitsbeirats-Mitglied.

KÖTTER Security auf der Messe „security essen 2018“ (25. - 28.09.): Halle 2, Stand 2D101

Das vollständige Interview finden Sie hier.

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