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02. November 2016

Pressemitteilung

Sicherheitswirtschaft wächst: KÖTTER Security baut Position als größtes Familienunternehmen weiter aus

Essen/Düsseldorf (02. November 2016). Die Sicherheitswirtschaft in Deutschland wächst weiter. Dabei baut KÖTTER Security gemäß der jetzt veröffentlichten Lünendonk-Studie „Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland“ seine Position als größtes Familienunternehmen und Nummer 2 der Branche deutlich aus. Die gestiegene Mitarbeiterzahl unterstreicht gleichzeitig die strategische Ausrichtung des Traditionsunternehmens, bei der die Dienstleistungserbringung im Gegensatz zum Wettbewerb fast ausschließlich mit eigenen Kräften erfolgt.

Gemäß der neuen Lünendonk-Studie nahm die Beschäftigtenzahl der 25 führenden Sicherheitsdienstleister 2015 im Inland um durchschnittlich rund sechs Prozent zu. KÖTTER Security verzeichnete hingegen als Nummer 2 im Ranking allein ein Plus von zwölf Prozent auf 11.200 Mitarbeiter. Wesentlicher Aspekt für diesen Unterschied: „Bis auf punktuelle Ausnahmen beim Veranstaltungsschutz verzichten wir völlig auf den Einsatz von Subunternehmern und unterscheiden uns so ganz maßgeblich vom Wettbewerb“, sagt Friedrich P. Kötter, u. a. Verwaltungsrat der KÖTTER SE & Co. KG Security, Düsseldorf. „Unsere Kunden können darauf vertrauen: Wo KÖTTER draufsteht, ist auch KÖTTER drin. Damit setzen wir ein deutliches Ausrufezeichen in Sachen Qualität und Seriosität.“

Denn Erfahrungen zeigen die Sicherheitsrisiken von Subunternehmer-Einsätzen. So nimmt die Intransparenz zu, während die Verantwortlichkeiten parallel abnehmen. Am Schluss ist für den Auftraggeber kaum noch nachvollziehbar, wer tatsächlich an seinem Objekt tätig ist und ob die Anforderungen mit Blick auf Zugangsvoraussetzungen, Mitarbeiterqualifikationen sowie gesetzliche und tarifliche Vorschriften überhaupt noch erfüllt werden. Gleichzeitig hat die damit einhergehende Abwärtsspirale beim Preis massive negative Konsequenzen für die Bezahlung, Ausbildung und Motivation der eingesetzten Beschäftigten.

KÖTTER Security spricht sich daher für nachhaltige Maßnahmen gegen den in der Branche  immer weiter um sich greifenden Subunternehmer-Einsatz aus. Im Fokus steht hierbei die Vergabepraxis für öffentliche Aufträge, bei der viel zu häufig der billigste Preis das allein ausschlaggebende Kriterium ist und damit unerfreuliche Entwicklungen wie den Rückgriff auf Nachunternehmer forciert. „Stattdessen muss das Bestbieterprinzip zur gängigen Praxis werden, bei der Qualität und Preis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen“, fordert der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Bei Sicherheitsdienstleistungen in hochsensiblen Infrastrukturen wie Flüchtlingsunterkünften, die wesentliche Basis für die „Sonderkonjunktur“ zahlreicher Marktbegleiter im vergangenen Jahr war, muss der Rückgriff auf Nachunternehmer sogar von vornherein gänzlich ausgeschlossen werden. 

WEITERE VERSCHÄRFUNG DER GESETZES-VORSCHRIFTEN NOTWENDIG
Zudem fordert das Familienunternehmen eine weitere Verschärfung der in § 34a Gewerbeordnung (GewO) verankerten Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe. „Zwar ist es richtig, dass der Gesetzgeber nach jahrelangem Stillstand in 2016 zumindest einige Stellschrauben an der Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung enger gezogen hat“, sagt der BDSW-Vizepräsident. So werden nun etwa die Einstiegsvoraussetzungen für Bewachungsunternehmer zumindest leicht angehoben und einige spezielle Bewachungsfunktionen mit höheren Qualifikationsanforderungen verknüpft. „Der große Wurf ist das aber nicht. Nötig wäre nach wie vor eine umfassende Reform des Bewachungsrechtes, insbesondere deutlich höhere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des gesamten Sicherheitspersonals“, hebt Friedrich P. Kötter hervor.

 


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