Zertifizierte Sicherungsdienstleistungen
von Deutschlands größtem familiengeführten Sicherheitsdienstleister
KÖTTER Security legt höchsten Wert auf qualitativ hochwertige Sicherungsdienstleistungen.
Um unsere Leistung messbar und transparent zu machen,
haben wir unsere mobilen und stationären Sicherungsdienstleistungen
auf Basis der DIN 77200-1:2017-11 zertifizieren lassen.
Ausgangssituation
Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Wirtschaftskriminalität gefährden reibungslose Abläufe u. a. in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung und erfordern leistungsstarke Sicherheitsunternehmen. Die DIN 77200 ermöglicht es dem Auftraggeber, Qualitätsdienstleister zu erkennen und von anderen zu unterscheiden.
Die neueste Fassung der DIN 77200-1:2017-11 folgt den Strukturen der vorherigen Version aus 2008, bringt aber einen Paradigmenwechsel: Früher konnte sich der Kunde eine Konformität eines Dienstleisters anhand einer Prüfung des analog DIN 77200:2008 beschriebenen Managementsystems nachweisen lassen. Mit der jetzigen DIN sind Auftraggeber nun selbst gefordert, durch Zu- und Mitarbeit gemeinsam mit ihrem Dienstleister ein genormtes Produkt innerhalb der in der neuen DIN 77200-1:2017-11 beschriebenen Produktbereiche und Prozesse festzulegen.
Inhalte
Die Norm definiert stationäre bzw. mobile Sicherungsdienstleistungen (z. B. Alarm-, Empfangs-, Kontroll- und Revierdienste) und legt die Anforderungen an die Planung und Erbringung dieser Dienstleistungen in Bezug auf Organisation, Prozesse und Personal fest. Berücksichtigt werden u. a. die Qualifikation und jährliche Fortbildung von Mitarbeitern sowie Führungskräften für die jeweilige Tätigkeit, Regelungen zum Risikomanagement, Qualitätssicherung und Arbeitsschutz.
Vorteile
Die Neuauflage der DIN 77200 hat mit der damit verbundenen Transparenz und Vergleichbarkeit nicht nur für einzelne Sicherheitsunternehmen weitreichende Nachwirkungen, sondern für die gesamte Branche. Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe: „Normierungen sind ein wichtiger Baustein, um die Anforderungen speziell an aktuelle und künftige Gewerbetreibende aber auch die Beschäftigten zu erhöhen sowie die Qualitätskriterien transparent zu machen. Auftraggeber laufen damit nicht Gefahr, die sprichwörtliche ‚Katze im Sack‘ zu kaufen.“ Gleichzeitig werde aber auch der Kunde in die Pflicht genommen, entsprechende Rahmenbedingungen zur Ausführung der Norm mitzugestalten.
Stationäre und mobile Sicherungsdienstleistungen
Die DIN 77200 unterscheidet stationäre und mobile Sicherungsdienstleistungen. Stationäre Leistungen umfassen alle Leistungen, die von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausschließlich für Ihr Unternehmen auf Ihrem Areal erbracht werden. Die unterschiedlichen Leistungen werden wie folgt definiert:
- Der Alarmdienst umfasst stationäre Sicherungsdienstleistungen, bei der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen mittels technischer Systeme spezifische Kontrolltätigkeiten ausführen, Alarme oder Notmeldungen verfolgen und im Ernstfall die mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen einleiten.
- Der Empfangsdienst ist eine Form der stationären Sicherungsdienstleistung, bei der unsere Sicherheitsmitarbeiter/innen die repräsentative, oftmals mehrsprachige Betreuung von Besuchern, Fremdfirmen, Lieferanten und Mitarbeitern ausüben sowie die Prüfung und Erteilung von Zugangserlaubnissen für diesen Personenkreis vornehmen.
- Beim Revierdienst handelt es sich um eine mobile Sicherungsdienstleistung. Hierbei führen unsere Sicherheitsmitarbeiter/innen für unterschiedliche Auftraggeber regelmäßige Kontrollen an räumlich nicht zusammenhängenden Objekten/Unternehmen durch. Bei sicherheitsrelevanten Feststellungen werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.
- Dienstleistungen bei denen unsere Sicherungskräfte auf Veranlassung die Durchführung vereinbarter Maßnahmen aufgrund eines speziellen, nicht regelmäßig eintretenden Ereignisses am Ereignisort innerhalb einer festgelegten Frist vornehmen, werden Interventionsdienste genannt.
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Der Kontrolldienst ist eine Form der Sicherungsdienstleistung, bei der Sicherheitsmitarbeiter/innen Kontrolltätigkeiten ausführen, Vorgänge und Zustände sichern, überwachen oder kontrollieren sowie z. B. Alarme oder Notmeldungen verfolgen und bei sicherheitsrelevanten Feststellungen entsprechende Maßnahmen einleiten. Der Kontrolldienst kann sowohl an einem definierten Ort wie auch an mehreren räumlich voneinander entfernten Objekten erfolgen und ist somit in Abhängigkeit von der konkreten Tätigkeit den stationären als auch den mobilen Sicherungsdienstleistungen zuzuordnen.
Qualitätsgaranten: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Basis für die Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Qualifikationen sind der mit Ihnen vereinbarte Leistungsumfang bzw. Ihre objektspezifischen Anforderungen. Zudem ermitteln wir regelmäßig den erforderlichen Ausbildungsbedarf unserer Sicherungskräfte, der notwendig ist, um die vereinbarte Dienstleistung in der von Ihnen gewünschten Qualität dauerhaft erbringen zu können.
Ein potenziell erkannter Ausbildungsbedarf wird in der unternehmenseigenen KÖTTER Akademie durch vielfältige Schulungsmaßnahmen gedeckt. Die KÖTTER Akademie ist seit vielen Jahren BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschule sowie Träger des BDSW-Ausbildungspreises. Sie genießt einen hervorragenden Ruf als anerkanntes Leistungs- und Trainingszentrum, dessen Ausstattung unseren Fachreferenten und Teilnehmern optimale Trainingsbedingungen bietet.
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