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Aviation, Airport, Security, Flughafen, Airline, Sicherheit, LuftSiG, Luftsicherheitsgesetz, §, 5, 8, 9, Passagierkontrolle, Gepäckkontrolle, Eigensicherung

Sicherheits­dienstleistungen

gemäß §§ 5, 8, 9 Luftsicherheitsgesetz

Ready for take off

An deutschen Flughäfen werden jährlich über 200 Millionen Passagiere und über 4 Millionen Tonnen Fracht vor den verschiedensten Bedrohungen geschützt. Partner für die Umsetzung dieser Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes ist KÖTTER Security.

Passagier- und Gepäckkontrollen

Ob Tourist oder Geschäftsreisender: An den Passagier- und Gepäckkontrollen kommt kein Fluggast vorbei. Unsere Luftsicherheitsassistenten überprüfen im Auftrag der Bundespolizei Passagiere und deren Hand- und Reisegepäck auf gefährliche und verbotene Gegenstände.

Genauso wie der eigentliche Flug stehen auch diese Kontrollen im Fokus der Fluggäste: Ein entsprechend hoher Servicegrad ist somit auch in diesem Bereich unerlässlich und daher wichtiger Bestandteil bei der Mitarbeiterauswahl und der Mitarbeiterqualifizierung.  

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Zu den sensibelsten Bereichen eines Flughafens zählen das Vorfeld und die Flugzeuge. Im Auftrag der Luftfahrtunternehmen übernehmen wir die Sicherung abgestellter Flugzeuge vor unberechtigtem Zutritt, die Flugzeug- bzw. Kabinendurchsuchung und die Kontrolle von Bordvorräten inkl. der entsprechenden Versiegelung. 

Eigensicherung des Flughafenbetreibers

Neben den Fluggästen möchten aber noch zahlreiche weitere Personengruppen Zugang zu den verschiedensten Sicherheitsbereichen eines Flughafens (zum Beispiel Fracht- und Gepäckbereiche, das Vorfeld mit seinen Rollbahnen sowie die gesamten Außenanlagen) erhalten: Lieferanten, Personal der Airlines oder Handwerker.

Bevor diese jedoch in den Sicherheitsbereich dürfen, müssen auch sie von Luftsicherheitskontrollkräften überprüft werden. Unsere ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen folgende Aufgaben:

  • Geländebewachung und Bestreifung nicht öffentlicher  Bereiche 
  • Sicherung des Vorfeldbereiches
  • Personal- und Warenkontrollen sowie Kontrollen von Kraftfahrzeugen
  • Einsatz von Spürhunden (Drogen, Sprengstoff)
  • Begleitung und Überwachung von Externen (z. B. Handwerker und Lieferanten) 

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