Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit dem seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten geregelt. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich neben dem eigenen Geschäftsbereich auch auf das Handeln von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer/innen und Vertragspartner/innen.
Aufgrund der Unternehmensgröße unterliegt die KÖTTER Unternehmensgruppe ab Januar 2023 der Anwendung des LkSG. In diesem Zusammenhang wurde ein Risikomanagement eingerichtet, um Auskunft darüber zu geben, ob die Geschäftsbeziehungen mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken verbunden ist. Letztendlich trägt die KÖTTER Unternehmensgruppe die Verantwortung für Ihre gesamte Lieferkette.
Sie möchten weitere Informationen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf - wir freuen uns auf Sie!
Kundenbetreuung
E-Mail: infokoetter "«@&.de
Und mit dem KÖTTER Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden: