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14. Juni 2017

Pressemitteilung

Sicherheitslagebild Deutschland (Juni 2017)

Automatische Gesichtserkennung

Im Mai 2017 haben Polizisten in Großbritannien anlässlich des Champions-League Finales in Cardiff ein System zur automatischen Gesichtserkennung probeweise eingesetzt und konnten damit einen unmittelbaren Erfolg erzielen: Eine Person konnte festgenommen werden. Die britische Polizei verfügt derzeit über eine Datenbank mit ca. 500.000 relevanten Personenbildern, diese wurden bei diesem ersten Test mit Personen im Umfeld des Stadions verglichen und führten zum direkten Fahndungserfolg.

In Deutschland möchte Innenminister De Maiziere zukünftig im Rahmen der Erweiterung und Ergänzung des soeben beschlossenen Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes unter anderem die Gesichtserkennung dazu nutzen, um künftig Gefährder und Straftäter schneller und gezielter zu identifizieren und ggf. zu fassen. Er kündigte hierzu an, dass es am Berliner Südkreuz einen Probebetrieb mit Freiwilligen geben werde um die Erkennungssoftware zu testen. Dieser Vorstoß von Innenminister De Maiziere kommt interessanterweise nur wenige Tage nachdem der Bundestag auch die Ausweitung der Nutzung des elektronischen Personalausweises beschlossen hat. Künftig soll die in diesem Ausweis enthaltene elektronische ID-Funktion serienmäßig freigeschaltet werden. Dies eröffnet den Behörden zukünftig z. B. die flächendeckende Auswertung und Verwendung der digitalisierten biometrischen Passbilder.

Solche Entwicklungen sind grundsätzlich zu begrüßen, denn sie versprechen erhebliche Aussichten auf Erfolge im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Allerdings muss der Gesetzgeber klare Regeln für den Umgang mit dieser neuen und sehr mächtigen Technologie vorgeben. Schon heute warnt der Chaos Computer Club vor „einem Schritt in eine umfassende und kaum kontrollierte Überwachung".

Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sind in diesem Kontext auf ihrer Konferenz im März 2017 zu dem Schluss gekommen, dass es derzeit aber überhaupt noch keine Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Technologie in Deutschland gibt. Die bestehenden Normen erlauben derzeit nur den Einsatz technischer Mittel für reine Bildaufnahmen, nicht aber für darüber hinausgehende Datenverarbeitungsvorgänge.

Anders als bei der heute schon zulässigen aktiven Videoüberwachung durch Polizisten, könnten Personen mit dieser neuartigen Technologie aber nicht nur beobachtet werden, sondern während der Überwachung anhand von gespeicherten Referenzbildern auch automatisch identifiziert werden. Damit besteht auch die Möglichkeit einer dauerhaften Kontrolle über den Aufenthaltsort von Personen und ergänzend Informationen darüber zu sammeln mit welchen weiteren Personen diese in Kontakt stehen.

Sicherheit hat einen Preis. Dem entgegen steht aber ebenso das Grundrecht der Bürger auf ihre Privatsphäre. Die Bürger möchten Sicherheit, wollen aber im Gegenzug ihre Privatsphäre nicht um jeden Preis verletzt sehen. Das eine schließt das andere aber nicht aus, wenn die Politik klar und öffentlich erklärt, wann und wie Sie diese Technologie einsetzen will und worin der Nutzen besteht.

Hierzu muss die Regierung die Bürger proaktiv informieren und detailliert darlegen wie sie sicherstellen will, dass diese Technologien nicht missbräuchlich durch die Regierung – oder im Falle eines unberechtigten Zugriffes auf diese Daten durch Dritte - genutzt werden. Gelingt ihr dies, werden die Bürger sicherlich den Mehrwert dieser Technologie erkennen und diese akzeptieren. 

 

 

Disclaimer: Beurteilungen von Sicherheitslagen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der German Business Protection (GBP). Obwohl bei der Zusammenstellung der Informationen größte Sorgfalt angewandt wurde, kann GBP für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. In keinem Fall kann GBP für etwaige Schäden irgendwelcher Art verantwortlich gemacht werden, die durch die Verwendung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, seien es direkte oder indirekte Schäden bzw. Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern.

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