Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum bekannten Versender und reglementierten Beauftragten – und darüber hinaus…
Die Sicherheitsbestimmungen für den Versand von Luftfracht wurden in den letzten Jahren enorm verschärft. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf verladen und somit transportiert werden. Aber nur „reglementierte Beauftragte“ bzw. „bekannte Versender“ dürfen Luftfracht als sicher deklarieren.
Damit Passagiere im Luftverkehr keine Gefahr darstellen, werden sie und ihr Gepäck vor dem Betreten eines Flugzeugs genauestens kontrolliert. Eine mögliche Gefahr geht in der Luftfahrt aber nicht nur von Passagieren aus. Auch Luftfracht kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Daher darf Luftfracht von Fluggesellschaften nur verladen und transportiert werden, wenn diese als sicher eingestuft wird.
Dazu muss die Luftfracht entweder vor jedem Transport/Flug einer kosten- und zeitaufwendigen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden oder Ihr Unternehmen verfügt über die Zulassung als „bekannter Versender“ bzw. als „reglementierter Beauftragter“ und kann Fracht unter Einhaltung verschiedener Sicherheitsvorschriften automatisch als sicher deklarieren. Wir beraten und begleiten Sie in allen Prozessen des Zulassungsverfahrens zum bekannten Versender und zum reglementierten Beauftragten.
Consulting
Wir beraten Sie auf Basis einer fundierten Schwachstellen-Analyse, erstellen gemeinsam mit Ihnen das geforderte Sicherheitskonzept sowie alle notwendigen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Wir qualifizieren Ihre Mitarbeiter, kümmern uns um die geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen und begleiten Sie bis zum erfolgreich absolvierten Zulassungsaudit. Natürlich sind wir auch nach der behördlichen Zulassung für Sie da: Wir bilden Ihre Mitarbeiter regelmäßig weiter, unterstützen Sie bei der Durchführung der jährlichen Audits und halten Ihr Sicherheitskonzept stets aktuell.
Unser Schulungsangebot
- „Personal, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt“
Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998
Diese Schulung (6 Unterrichtseinheiten) ist Vorschrift für „reglementierte Beauftragte“ und „bekannte Versender“, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen.
- „Sicherheitsbeauftragte/r“
Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998
Schulung (34 Unterrichtseinheiten) von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und dessen Durchführung allen Rechtsvorschriften entsprechen.
Weitere Schulungen (z. B. Wiederholungsschulungen / Auffrischung) gem. Kapitel 11 der DVO (EU) 2015/1998 bieten wir Ihnen gerne individuell an. Sprechen Sie uns an.
Qualitätssicherung
Die alleinige Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes ist kein Garant für mehr Sicherheit. Es gilt, die auf diesem Konzept basierenden und umgesetzten Maßnahmen einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen.
Zum einen, um tatsächlich höchste Sicherheit zu ermöglichen und zum anderen, um den hohen Anforderungen der fortlaufenden Statusprüfungen sowie der externen Überprüfungen durch z. B. das Luftfahrtbundesamt gerecht zu werden. Bei den dafür notwendigen Maßnahmen unterstützen wir Sie.
KÖTTER Security analysiert und bewertet Ihre relevanten Prozesse, zeigt mögliches Optimierungspotenzial auf und bereitet Sie in internen Audits auf externe Überprüfungen vor.
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