Liebe Kunden,
die Anzahl der Infektionsfälle nimmt ab, sowohl in der KÖTTER Unternehmensgruppe als auch in Deutschland.
Die Bundesregierung hat daher die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ab dem 02. Februar 2023 beschlossen. Weiter Rücknahmen von Maßnahmen der Bundesländer sind bereits erfolgt oder werden folgen.
Durch den Wegfall der Corona-ArbSchV werden auch unsere internen Schutzmaßnahmen aufgehoben. Die geltenden Maßnahmen in den Räumlichkeiten unserer Kunden, in denen wir tätig sind, werden von unseren Beschäftigten selbstverständlich weiterhin umgesetzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf dieser Seite nur allgemeingültige Informationen veröffentlichen.
Hygiene- und Verhaltenstipps zum Download im PDF-Format finden Sie hier.
Nutzen Sie diese gerne auch für Ihr Unternehmen: als Aushang an relevanten Stellen oder zur Ansicht/zum Download in Ihrem Intranet.
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes
Die KÖTTER Unternehmensgruppe ist weiterhin aktiv und über die Ihnen bekannten Wege erreichbar. Soweit es keine behördlichen Einschränkungen für unsere Leistungen oder unsere Mitarbeiter gibt, führen wir die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin durch. Wir sind für Sie da!
Schutz unserer Mitarbeiter/innen, Kunden und Partner
Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstiger Partner hat für uns oberste Priorität. Wir folgen den Verordnungen, Regelungen und Empfehlungen der Bundesregierung (u. a. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS), der Bundesländer und des Robert-Koch-Instituts mit großer Sorgfalt und handeln danach. Lockerungen, wie dies in den Bundesländern oder durch Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und -regeln derzeit erfolgt, werden in unseren betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen gegen eine Coronavirusinfektion übernommen. Einige Maßnahmen führen wir jedoch auch weiterhin durch, wie die Maßnahmen zu Abstand, Hygiene und Lüften sowie das freiwillige Bereitstellen von medizinischen Masken und Laienselbsttests. Das Angebot an Beschäftigten zur mobilen Arbeit bleibt überall dort, wo es betrieblich möglich ist, bestehen.
Kommunikation bei relevanten Änderungen
Weitere mögliche Einschränkungen oder Lockerungen des öffentlichen Lebens sowie die daraus resultierenden Auswirkungen sind aktuell schwer vorhersehbar. Jegliche Änderungen, die einen Einfluss auf unsere Dienstleistungen haben, werden umgehend und individuell kommuniziert.
Pandemiestab & Business Continuity Management
Die KÖTTER Unternehmensgruppe verfügt seit über zwölf Jahren über einen Pandemiestab und entsprechende Pandemiepläne. Ebenso existiert ein Business Continuity Management, welches einen speziellen Fokus auf kritische Geschäftsprozesse hat und bereits in Kraft getreten ist. Der Pandemiestab berät die Leitungsebene fortwährend und schlägt in Abhängigkeit zur Situation entsprechende Maßnahmen vor.
Getroffene Maßnahmen
Unsere Teams in all unseren bundesweiten Niederlassungen sowie an unserem Stammsitz in Essen arbeiten entweder via Mobile-Office bzw. unter o.g. Maßnahmen in Büros. Die Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen in sämtlichen Standorten bzw. Räumlichkeiten wurde in Zusammenarbeit mit KÖTTER Cleaning abgestimmt. Das Angebot zur Erst- und Zweitimpfung für Beschäftigte und Angehörige erfolgte und wurde durch unseren Betriebsarzt durchgeführt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich für und bei unseren Kunden vor Ort im Einsatz sind, erhalten regelmäßige Informationen (siehe u. a. www.koetter.de/corona-mitarbeiterinfos) zu Hygiene- und Verhaltensregeln, teilweise individuell definiert für ihren jeweiligen Einsatzort (z. B. an Einsatzorten mit erhöhtem Personenkontakt). Interne wie externe Meetings werden per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Betreuung ihrer Kinder organisieren müssen und damit vor ggf. großen Herausforderungen stehen, finden bei ihren Vorgesetzten ein offenes Ohr, um gemeinsam nach individuellen Lösungen zu suchen. Die Zutrittskontrollen an unseren Eigenobjekten und die betriebliche Tragepflicht für Masken haben wir der Situation angemessen aufgehoben.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Ihr Team von
KÖTTER Services
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E-Mail: infokoetter "«@&.de
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