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25. Januar 2023

Pressemitteilung

Neues Gesetz für Kritische Infrastrukturen: KÖTTER Security fordert stärkere Berücksichtigung privater Sicherheitsdienstleister

Essen/Berlin (25.01.2023). Sabotageakte gegen Bahnstrecken und Cyber­angriffe auf öffent­liche Einrichtungen haben die Sicherheit für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) zuletzt wieder verstärkt in den öffentlichen Fokus gerückt. KÖTTER Security begrüßt vor diesem Hinter­grund das jüngst von der Bundesregierung beschlossene Eckpunktepapier für ein Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig mahnt das größte Familienunternehmen der Sicher­heitsbranche aber eine deutlich stärkere Einbeziehung der privaten Sicher­heits­wirt­schaft bei der Neuausrichtung der KRITIS-Sicherheit an.

-> Familienunternehmen begrüßt geplante Rahmengesetzgebung der Bundesregierung
-> Sicherheitsbeirat: Sicherheitswirtschaft bereits heute wichtiger Eckpfeiler
-> Gesetz bietet riesige Chance für Vergabe nach verbindlichen Qualitätsstandards und Bestbieter-Verfahren


Die private Sicherheitswirtschaft ist seit Langem wichtiger Eckpfeiler beim Schutz der Kritischen In­fra­struk­tur. Die Dienstleister unterstützen seit Jahren Unternehmen der betroffenen Sektoren mit ganz­heit­lichen Risiko- und Business Continuity Mana­gement-Konzepten und übernehmen u. a. durch Sicher­heits­dienste und -technik den Schutz von Kraftwerken, Rechenzentren und Internet­knoten, (Flug-)Häfen, den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), Behörden etc.

„Eine Schlüsselfunktion somit, die im Eckpunktepapier der Bundesregierung für die geplante Rah­mengesetzgebung aber noch nicht aus­rei­chend Berücksichtigung findet“, sagt Dr. Harald Olschok, Mit­glied des KÖTTER Sicher­heits­bei­rates. „So werden dort als Ziel zwar u. a. Vorgaben für die phy­sische Sicher­heit angeführt; ansonsten bleibt das Papier aber allein auf die staatlichen Behörden und die KRITIS-Betreiber aus­ge­richtet. Konkrete Ausführungen zu den Dienstleistern, welche die personellen und tech­nischen Schutzmaßnahmen bereits heute um­fas­send erbringen, fehlen leider gänzlich. Diese In­halte sollten daher im Rahmen der Gesetzgebung genauso Ein­zug finden wie die Anerkennung der Sicher­heits­wirtschaft als eigener KRITIS-Sektor. Denn die Einstufung als system­relevanter Sektor ist ein weiterer zentraler Faktor, um ihre Rolle als wichtigen Eckpfeiler der inneren Sicherheit zusätzlich zu stär­ken.“

Dies unterstreicht auch Wolfgang Bosbach, ebenfalls Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der versiertesten Innenexperten Deutschlands: „Ein Eckpunktepapier ist zwar noch kein Gesetzentwurf und ein Gesetzentwurf noch kein Gesetz – dennoch sollte man die Bedeutung solcher Papiere nicht unterschätzen. Die private Sicherheitswirtschaft tritt nicht in Konkurrenz zu den staatlichen Sicherheitsorganen auf, sie will nicht deren Aufgaben in privater Verantwortung überneh­men. Sie ist aber unbestritten ein wichtiger, unverzichtbarer Bestandteil einer soliden Sicherheits­architektur. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Prävention, denn je wirksamer Gefahren­abwehr funktioniert, desto mehr werden die staatlichen Stellen entlastet. Es wäre nicht nur wün­schenswert, sondern unabdingbar notwendig, dass dies auch vom Gesetz­geber erkannt und im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt wird. Sollte das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat dies nicht in eigener Verantwortung berücksichtigen, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers hier für eine Korrektur, genauer gesagt: Ergänzung, zu sorgen. Schließlich gilt auch hier das sog. Struck`sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde.“        

KÖTTER Sicherheitsbeirats-Mitglied Fritz Rudolf Körper hebt die besondere Möglichkeit hervor, die sich aus der von der Bundesregierung geplanten Übernahme der „EU-Richtlinie über die Resilienz kriti­scher Einrichtungen (Critical Entities Resilience/CER-Richtlinie)“ ergibt, die Ende 2022 auf euro­päi­scher Ebene ver­ab­schiedet wur­de und nunmehr innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht zu überführen ist. „Diese Regelung ist ein Meilenstein, da erstmals in einer EU-Richtlinie KRITIS-Betreibern ver­bindlich em­pfohlen wird, ausschließlich auf Basis fester Standards mit privaten Dienst­leistern zu­sammen­zu­arbeiten.“ Eine Verankerung in der in Folge anzupassenden deutschen Gesetzgebung biete somit die riesige Chance, das vom Europäischen Dachverband der privaten Sicherheitsdienste (CoESS) seit Langem für Vergaben empfohlene „Best­bieter-Prinzip“ sowie des­sen hohe Qualitäts­stan­dards für alle Anbieter Kri­ti­scher Infra­struk­turen in Verbindung mit den hierbei nach Vorgabe der CER-Richtlinie (Art. 16) anzuwendenden Normen verbindlich zu imple­mentieren.

Eine wichtige Orientierung bietet hierbei im Sinne der CER-Richtlinie die euro­päische Normenreihe EN 17483 „Private Sicher­heitsdienstleistungen - Schutz kritischer Infrastrukturen“, welche mit den grundlegenden Anfor­de­run­gen im Teil 1 bereits veröffentlicht ist und sukzessive ergänzend sektor­spezifische Anforderungen an Sicherheitsdienst­leister im KRITIS-Umfeld in den dazu bereits in Erarbeitung befindlichen Normteilen definieren wird. Die Teile 2 und 3 für die Bereiche „Flughafen- und Luftsicherheitsdienstleistungen (Airport and aviation security services)“ bzw. „Sicherheits­dienst­leis­tungen für Seeschifffahrt und Seehäfen (Maritime and port security services)“ folgen noch in diesem Jahr.

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