Für ein faires Miteinander
Compliance und LkSG
Die Gesellschaften der KÖTTER Unternehmensgruppe und ihre Beschäftigten handeln stets mit dem Verständnis und Ziel, bei allen Geschäftsaktivitäten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung ethischer und moralischer Grundsätze zu agieren.
Mögliche Verstöße von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Lieferanten etc. gegen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen, Regelungen zur Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung oder andere Vorgaben unseres Verhaltenskodex nehmen wir sehr ernst.


Compliance
Die Gesellschaften der KÖTTER Unternehmensgruppe und ihre Beschäftigten handeln stets mit dem Verständnis und Ziel, bei allen Geschäftsaktivitäten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowie unter Beachtung ethischer und moralischer Grundsätze zu agieren. Mögliche Verstöße von Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Lieferanten etc. gegen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen, Regelungen zur Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung oder andere Vorgaben unseres Verhaltenskodex nehmen wir sehr ernst.

Compliance-Beratung & Whistleblower-Hotline
Für Fragen zu Compliance-Themen stehen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie all unseren Geschäftspartnern kompetente Kontaktpersonen zur Verfügung.
E-Mail: compliance(at)koetter(dot)de
Hotline: +49 201 2788 - 244
Hinweisgeberportal
Sie möchten uns Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften geben? Nutzen Sie dafür unser eigens eingerichtetes Hinweisgeberportal - wenn Sie wünschen, ist dies auch völlig anonym möglich. Nähere Details finden Sie unter nachstehendem Link.
Zum HinweisgeberportalUnser Knowhow in Zahlen
- 90 Niederlassungen bundesweit
- 722 Millionen Euro Gruppenumsatz
- 91 Jahre kompetente Erfahrung
- 16.000 großartige Mitarbeitende


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit dem seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten geregelt. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich neben dem eigenen Geschäftsbereich auch auf das Handeln von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer/innen und Vertragspartner/innen.
Aufgrund der Unternehmensgröße unterliegt die KÖTTER Unternehmensgruppe ab Januar 2023 der Anwendung des LkSG. In diesem Zusammenhang wurde ein Risikomanagement eingerichtet, um Auskunft darüber zu geben, ob die Geschäftsbeziehungen mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken verbunden ist. Letztendlich trägt die KÖTTER Unternehmensgruppe die Verantwortung für Ihre gesamte Lieferkette.
Grundsatzerklärung
Als bundesweit tätige Unternehmensgruppe tragen wir große Verantwortung: für Geschäftspartner, unsere Beschäftigten, die Gesellschaft und die Umwelt. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst – und übernehmen sie gerne. Unsere Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte richtet sich an alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Partner. Gemeinsam mit dem Verhaltenskodex bildet sie die Grundlage unseres Wertesystems.
Die vollständige Grundsatzerklärung finden Sie unter nachstehendem Link.
Grundsatzerklärung
LkSG-Berichte
Hier finden Sie Berichte über unsere Aktivitäten, Präventionsmaßnahmen sowie Risikomanagement.
Bericht Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - 2023Verhaltenskodex für Lieferanten und Nachunternehmer
Der Verhaltenskodex für Lieferanten/ Nachunternehmer ist fester Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Lieferanten/ Nachunternehmer und beinhaltet unsere Grundsätze für Menschenrechte und Umweltschutz.
Den vollständigen Lieferantenkodex finden Sie unter nachstehendem Link.
Lieferantenkodex
Wir sind für
Sie da!
