Sicherheit für Ihr Objekt

Rauch- und Brandschutztüren

Rauch- und Brandschutztüren sind essenziell für den vorbeugenden Brandschutz. Sie verhindern die schnelle Ausbreitung eines Feuers und müssen selbstschließend sein.

 

Brandschutztüren müssen gekennzeichnet und dürfen nicht verändert werden. Je nach Ausstattung bieten sie 30, 60 oder 90 Minuten Rauchdichtheit.

Hinweisschild an einer Glastür mit der Aufschrift zur Brandschutztür und Verbot des Offenhaltens.

Wartung: Die wichtigsten Punkte

  • Einmal jährliche Wartung lt. ARS1.7
  • Instandsetzungsdienstleistungen
  • Bestätigung der Leistung durch Erstellung von Prüfprotokollen und Anbringung von Prüfplaketten
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  • Grünes Logo mit dem Schriftzug „Siemens“ auf weißem Hintergrund.
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