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Blitzschutzanlage

Blitzschutz

Blitzeinschläge können erhebliche Schäden in Gebäuden verursachen, darunter Brände oder beschädigte Leitungen. Eine Blitzschutzanlage kombiniert äußeren und inneren Blitzschutz, um solche Schäden zu minimieren oder zu verhindern. Der äußere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlagen, während der innere Blitzschutz Überspannungsschutz für Elektrogeräte bietet.

Gesetzlich vorgeschrieben ist Blitzschutz nur für bestimmte Gebäude nach Risikoabschätzung, wie öffentliche Gebäude über 20 Meter, Hochhäuser und Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen.

 

Wartung: Die wichtigsten Punkte

  • Blitzschutzklassen regeln den Prüfturnus, wobei für explosionsgefährdete Anlagen engere Intervalle gelten. Die Wartung umfasst die Prüfung des inneren Blitzschutzes und der äußeren Komponenten.
  • Durchführung der Prüfung eines Blitzschutzsystems von einer Blitzschutz-Fachkraft mit entsprechenden Ausbildungskenntnissen und mind. 5-jähreiger Berufserfahrung nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt 7
  • Instandsetzungsdienstleistungen
  • Bestätigung der Leistung durch Erstellung von Prüfprotokollen und Anbringung von Prüfplaketten

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