Skip to main content

Formular Kontakt-Layer EN

Formular Kontakt-Layer EN

Places in your neighbourhood

We are here for you

All locations and counterparts

Your access to the digital KÖTTER world

KÖTTER SmartControl

The electronic security log by KÖTTER Security

 

ATM service oprtal

Full service for your automatic machines by KÖTTER Cash and Valuables Services

 

Bargeld-Service-Portal

Digital cash logistics by KÖTTER Cash and Valuables Services

 

Web-Portal

The customer portal of KÖTTER Personal Service

 

MyKoetter.de

The KÖTTER Services employee portal

17. December 2014

News release

Neue Prüfpflichten bei der Münzgeldbearbeitung ab 2015: KÖTTER Geld- & Wertdienste durch Investitionen gewappnet

Essen. Bargeld ist in Deutschland nach wie vor wichtigstes Zahlungsmittel. Privaten Dienstleistern kommt für den reibungslosen Geldkreislauf dabei eine zentrale Rolle zu. Allein KÖTTER Geld- & Wertdienste (Hauptsitz Essen) bearbeitet täglich mehr als 15 Millionen Münzen − dies entspricht ca. 120 Bundesbank-Normcontainern mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen. 

Zum 1. Januar 2015 treten neue Prüfpflichten bei der Münzgeld-Bearbeitung in Kraft, auf die sich das Unternehmen durch Investitionen, Mitarbeiter-Schulungen sowie organisatorische Maßnahmen frühzeitig eingestellt hat. 

Die EU-Verordnung 1210/2010 schreibt u. a. vor, dass ausschließlich von der Bundesbank bzw. dem European Technical & Scientific Centre (ETSC) zugelassene Maschinentypen zum Einsatz kommen dürfen, alle zuständigen Mitarbeiter über ein Zusatz-Zertifikat verfügen müssen und regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die Bundesbank erfolgen. Einher geht dies mit organisatorischen Änderungen. So ist künftig z. B. die Anzahl bearbeiteter Münzen aufgeschlüsselt nach Sortiergerät und Stückelung (50 Cent, 1 Euro, 2 Euro) an die Bundesbank zu melden.

„Für uns bedeutet die Neuregelung Investitionen in Maschinen inklusive Abschluss langfristiger Wartungsverträge, zusätzliche Aus- und Weiterbildung sowie Anpassung der logistischen Prozesskette plus Dokumentation“, erläutert Geschäftsführer Peter Lange. „Dies ist mit finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden, auf den wir uns frühzeitig eingestellt haben.“

Die EU-Verordnung betrifft aber nicht allein Geld- und Wert-Dienstleister. Ihr unterliegen künftig auch alle anderen Bargeld-Akteure wie insbesondere Kreditinstitute, die ihre Münzgeldbearbeitung noch in Eigenregie vornehmen. „Die Kooperation mit KÖTTER Geld- & Wertdienste bietet ihnen Rechtssicherheit auch unter den künftigen Prüfpflichten und entlastet die Unternehmen von erforderlichen Investitionen in Technik, Personal und Prozesse. Damit verbunden können sie zusätzlich eine Reduzierung ihrer Fixkosten und Freiräume bei den Mitarbeiterressourcen auf der Habenseite verbuchen“, betont Peter Lange. 

Die Vorteile ergeben sich speziell durch folgende Angebote von KÖTTER Geld- & Wertdienste:

  • Übernahme der vollständigen Münzgeldbearbeitung
  • Erfüllung sämtlicher von der Bundesbank geforderten Kriterien
  • Einsatz zertifizierter Münzgeldzähl- und -sortiermaschinen in allen Cash Centern
  • Ausreichend räumliche und technische Kapazitäten in jedem Cash Center
  • Ausschließlicher Einsatz geschulter Mitarbeiter gemäß Bundesbank-Anforderungen
  • Zertifizierte Prozesse und Dokumentationen gewährleisten höchste Qualität
  • Über 40 Jahre Know-how im Bereich der Münzgeldbearbeitung.

Last, but not least unterstützen weitere Cashmanagement-Leistungen wie Geldtransporte, Automatenservice, Online-Portal für die elektronische Bargeldver- und -entsorgung etc. die Partner bei der Konzentration auf das Kerngeschäft.   

Further News Releases

You want more information about the KÖTTER group?

Contact us.

Press

+49 (201) 27 88 - 126

E-Mail: pressekoetter "«@&.de
 

Contact form


Stay up to date with our KÖTTER newsletter:

Subscribe to our Newsletter