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Gebäudereiniger-Handwerk: Tarifeinigung 2010/2011 erzielt

30.10.2009

Ziel erreicht, die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung und insbesondere die Strukturen und Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu erhalten

Bonn. In den frühen Morgenstunden des 29. Oktober 2009 konnte der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks im Spitzengespräch mit der IG BAU in Frankfurt am Main, nachdem die Verhandlung mehrmals vor dem Scheitern stand, den Durchbruch zu einem Tarifergebnis erzielen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

1. Lohnerhöhung
- West: Erhöhung zum 01.01.2010 um 3,1 Prozent
   Erhöhung zum 01.01.2011 um 1,8 Prozent
- Ost: Erhöhung zum 01.01.2010 um 3,8 Prozent
  Erhöhung zum 01.01.2011 um 2,5 Prozent.
- Kündigung erstmals zum 31.12.2011.
- Rückwirkend zum 1. Oktober 2009 tritt der bisherige Tarifvertrag
  als Bestandsschutztarifvertrag bis zum 31.12.2009 in Kraft.
- Die Lohngruppen 1 und 6 werden Mindestlöhne gemäß
  Arbeitnehmerentsendegesetz beantragt.

2. Statt einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wurde lediglich eine Tariföffnungsklausel zur Entgeltumwandlung außerhalb des Mindestlohnes vereinbart.
Im Fall der Inanspruchnahme werden die eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung dem Arbeitnehmer als Zuschuss gewährt.

3. Wegezeiten
Eine für die Unternehmen günstige Wegezeitregelung wurde ebenso wie eine erweiterte Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie ein Jahresarbeitszeitkonto für die Lohngruppen 6 und 7 vereinbart.

Damit wurde das große Ziel erreicht, die Mindestlöhne in der Gebäudereinigung und insbesondere die Strukturen und Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu erhalten.

Am 9. November 2009 werden die Große Tarifkommission und der Vorstandsrat des Bundesinnungsverbandes über den Abschluss entscheiden. Die Erklärungsfrist endet am 10. November 2009.

Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, 29. Oktober 2009