
Neuer KÖTTER Sicherheitsbrief erschienen / Voraussetzungen für den Eintritt in das Sicherheitsgewerbe verschärfen
Essen. In der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamtes ist ein Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen. Diese Entwicklung klingt auf den ersten Blick ermutigend. Trotzdem bleiben die Gefahren für die innere Sicherheit erheblich. Neben Bedrohungen durch politischen Extremismus, Wirtschaftskriminalität etc. ergeben sich die Herausforderungen insbesondere aus gravierenden Veränderungen in der Sozialstruktur und den abnehmenden Handlungsspielräumen des Staates.
Eine umfassende staatliche Daseinsvorsorge wird auf dem Feld der inneren Sicherheit künftig nicht mehr möglich sein. Vor diesem Hintergrund haben die Innenminister die wichtige Funktion des Sicherheitsgewerbes deutlich unterstrichen. Bei der im vergangenen Jahr vorgelegten Fortschreibung des Programms „Innere Sicherheit“, dessen Wurzeln bis ins Jahr 1974 zurückreichen, wurden die privaten Dienstleister erstmals als fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur anerkannt.
Um den Bedeutungszuwachs weiter zu verankern, sollte auch der gesetzliche Rahmen für das Sicherheitsgewerbe weiterentwickelt werden. Dies bildet eine zentrale Grundlage dafür, dass die privaten Dienstleister – zumindest für Nischen – noch qualifiziertere Aufgaben übernehmen können. Ein Vorbild ist der Bereich Aviation Security, bei dem Aufgaben und Befähigungen im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Ähnliches sollte auch für andere Nischen überdacht werden, wie z. B. kritische Infrastrukturen (ÖPNV, Objektschutz für Bund, Länder und Kommunen). Zudem gilt es, die Voraussetzungen für den Eintritt in das Sicherheitsgewerbe zu verschärfen.
Über diese und weitere Einzelheiten möchten wir Sie mit dem neuen KÖTTER Sicherheitsbrief informieren. Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe.
