Neuer Mindestlohn für Sicherheitsgewerbe in NRW festgelegt

06.11.2008

Arbeitsminister: "Im Einvernehmen mit Sozialpartnern Dumpinglöhnen einen Riegel vorgeschoben"

Düsseldorf. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat einen neuen Mindestlohn für das Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen festgelegt. „Der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes ist von mir heute für allgemeinverbindlich erklärt worden", sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (6. November 2008). Der Vorgänger-Tarifvertrag aus dem Jahre 2007 war der dritte dieser Branche, der unter der Ägide von Karl-Josef Laumann für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Alle Wettbewerber in der Branche müssen sich jetzt an die Mindestlohnvorgaben halten. „Somit sind die rund 20.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes auch weiterhin vor ungerechten Löhnen geschützt“, betonte Laumann.

Für allgemeinverbindlich erklärt wurden insgesamt 14 Tarifgruppen mit Stunden-Grundlöhnen von 7,53 bis 12,08 Euro. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hatten sich zuvor für die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifvertrages ausgesprochen. Der Antrag fand anschließend die Zustimmung der Mitglieder des nordrhein-westfälischen Tarifausschusses. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium besteht aus je drei Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. „Wir haben im Einvernehmen mit den Sozialpartnern Dumpinglöhnen einen Riegel vorgeschoben“, unterstrich Laumann.

„Ich rufe insbesondere die Tarifpartner in tariflosen Branchen auf, dem Vorbild der Sozialpartner im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu folgen und im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Lohndumping ebenfalls zu bekämpfen“, so Laumann. Zuvor hatte der Minister bereits die Tarifabschlüsse im Friseur- sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Auch der Vorgängervertrag im Sicherheitsgewerbe fiel unter diese Regelung.