Mit schärferen Gesetzesregelungen „schwarzen Schafen“ der Sicherheitsbranche verstärkt entgegenwirken

08.12.2010

Kooperation von öffentlicher Hand und privaten Dienstleistern: Friedrich P. Kötter hielt Vortrag bei Tagung von FORSI und Bundespolizei / Erweiterte Aufgaben

Berlin/Essen. Ganz gleich, ob Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften auf kommunaler und Länderebene, Fluggast- und Gepäckkontrollen an Flughäfen oder nicht-hoheitliche Aufgaben in Justizvollzugsanstalten: Private Sicherheitsdienstleister sind in vielfältigen Bereichen wichtiger Partner der öffentlichen Hand.

Welche Herausforderungen sich dabei stellen und wie die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden kann, war Thema des Experten-Workshops „Kooperationsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand – Entwicklungsstand und Kooperationsbedarf“, den das Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) in Kooperation mit der Bundespolizei Anfang Dezember in Berlin veranstaltete.

Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer des bundesweit zweitgrößten Sicherheitsdienstleisters KÖTTER Security, betonte die besondere Bedeutung, die der Schaffung eines eigenen Sicherheitsgesetzes in Deutschland zukomme. „Wir würden uns sehr wünschen, dass Deutschland dem Beispiel vieler Länder folgt und ein Sicherheitsgesetz erlässt. Denn neben Österreich ist die Bundesrepublik das einzige Land in Europa, in dem es ein solches Gesetz nicht gibt.“

Eine Ausnahme bilde lediglich der Bereich Aviation Security mit dem Luftsicherheitsgesetz, das u. a. in § 5 die Fluggast- und Gepäckkontrollen regele. „Gerade die Fluggast- und Gepäckkontrollen verdeutlichten die Vorteile einer solchen gesetzlichen Regelung“, erklärte Friedrich P. Kötter. „Der Staat nutzt sämtliche Vorteile einer Privatisierung, ohne die Zügel aus der Hand zu geben. Die öffentliche Hand schreibt vor, was gemacht wird, regelt Ausbildung, Prüfung und Fortbildung und stellt die Kontrolle und Dokumentation sicher. Die privaten Dienstleister agieren innerhalb eines fest definierten Rahmens als ‚verlängerter Arm’ des Staates.“

Friedrich P. Kötter zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, ähnliche gesetzliche Regelungen auch für andere Bereiche zu schaffen und so zu einer weiteren Entlastung der öffentlichen Hand beizutragen.

„Gleichzeitig bietet dies die Chance, die Anforderungen an die Dienstleister, ihre Kontrolle und auch die Vergabevoraussetzungen durch die öffentliche Hand exakt zu regeln und so dem Einsatz ‚schwarzer Schafe’ unserer Branche gerade in sensiblen Sicherheitsbereichen erfolgreich entgegenzuwirken“, betonte Friedrich P. Kötter.