
Unternehmen erhält vorläufige RSO-Anerkennung in der Hansestadt
Bremen. Häfen sind Drehscheibe für den Warenumschlag und als „Schlagader“ für die Versorgung von Industrie und Bevölkerung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dem Schutz der Anlagen und dort tätigen Unternehmen kommt somit eine zentrale Bedeutung zu.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe ist KÖTTER Security in Bremen kompetenter Partner: Das für die Hafensicherheit zuständige Hansestadt Bremisches Hafenamt hat dem Sicherheitsdienstleister jetzt die vorläufige Zulassung als so genannte RSO (Recognized Security Organization) erteilt. Als RSO ist das Unternehmen berechtigt, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr in Hafenanlagen zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung von Risikoanalysen und Gefahrenabwehrplänen, die Betreuung von Hafenbetrieben sowie die Schulung von Hafenmitarbeitern gemäß ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code).
Dieses 2004 erlassene Regelwerk für die Hafensicherheit schreibt unter anderem strengere Zutritts- und Warenkontrollen vor. Um dies zu gewährleisten, bietet der Sicherheitsdienstleister Systemlösungen, die von Videoüberwachung an Landungsbrücken und elektronischer Kennzeichenerkennung für den Zulieferverkehr bis hin zu Personen-, Zugangs- und Ladekontrollen reichen. Die vorläufige RSO-Anerkennung gilt bis zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung gemäß § 13 des Bremischen Hafensicherheitsgesetzes.
Hintergrund für die verschärften Regelungen waren terroristische Anschläge auf Ziele in den USA und die Erkenntnis, dass Terroristen nicht nur Land- oder Luftfahrzeuge sondern auch Schiffe und Hafenanlagen als Angriffsziele oder -mittel auswählen könnten. Die Maßnahmen wurden im ISPS-Code geregelt. Während bei Schiffen vornehmlich neue Grundsätze der Kommunikation und Zugangskontrolle für Personen und Ladung zu beachten sind, gelten für Betreiber von Hafenanlagen mit internationalem Schiffsverkehr zwei Anforderungen: sie müssen sowohl die Identifikation von Schwachstellen und ihre Bewertung auf Schutzwürdigkeit vornehmen als auch einen entsprechenden Gefahrenabwehrplan erstellen.
Innerhalb der KÖTTER Unternehmensgruppe ist dies bereits die zweite RSO-Anerkennung. Im Juli 2006 hatte der Westdeutsche Wach- und Schutzdienst Fritz Kötter (WWSD) von der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls diese Zulassung erhalten.
