KÖTTER Geld- & Wertdienste wappnet sich für neue Cashmanagement-Aufgaben

14.07.2010

Nach Bundesbank- und Gesetzesänderungen: Individuelle Lösungen bei der Münzgeldversorgung sind weiterhin gesichert / Unternehmen hat Lizensierungsantrag zur erweiterten Bargeldbearbeitung gestellt

Essen. Die Geld- und Wertdienstleistungsbranche steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach der von der Bundesbank beschlossenen Reduzierung ihrer Filialen und Aufgaben sowie der am 30. April 2011 endenden Übergangsfrist für die Umsetzung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) werden Unternehmen wie KÖTTER Geld- & Wertdienste künftig eine erweiterte Verantwortung beim Bargeldhandling übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Lizensierung gemäß ZAG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Einhergehend damit verändern sich zum 1. Januar 2011 wesentliche Angebote der Bundesbank im Cashmanagement. Bei KÖTTER Geld- & Wertdienste laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um einen reibungslosen Übergang für die Kunden zu gewährleisten.


1.) Münzgeldverkehr: Ab 1. Januar 2011 sind bei der Bundesbank im Münzgeldverkehr ausschließlich so genannte Normcontainer zugelassen. Das bedeutet, dass Aus- und Einzahlungen bei der Bundesbank nur noch in kompletten Containern einer Stückelung (1 Euro, 2 Euro etc.) bestellt oder abgeliefert werden können. Der Gesamtgegenwert aller Stückelungen in den acht Containern beläuft sich dann auf 314.000 Euro bzw. ein Gesamtgewicht von ca. fünf Tonnen. Während einer Übergangszeit kann Münzgeld zwar auch weiter unterhalb dieser Vorgaben abgeholt und eingezahlt werden. Allerdings ist dies ist mit einem hohen Entgelt von bis zu 200 Euro je Abholung verbunden.


2.) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG): Am 30. April 2011 endet die Übergangsfrist des ZAG, das am 1. November 2009 in Kraft getreten ist. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist werden alle Münzgeldkonten und Sammel-Treuhandkonten zur Bargeldversorgung durch die Bundesbank gekündigt. Parallel erhalten alle Wertdienstleister, die über eine Zulassung gemäß § 8 ZAG verfügen, auf Antrag Girokonten zur Geschäftsabwicklung. Auf Basis der ZAG-Lizensierung ist diesen Geld- und Wertdienstleistern dann das Cash-Recycling erlaubt, d. h., sie dürfen Banknoten und Münzen nach ordnungsgemäßer Prüfung auf Echtheit und Qualität ohne direkte Einbindung der Bundesbank selbst wieder in Umlauf bringen. KÖTTER Geld- & Wertdienste will zukünftig diese erweiterten Aufgaben übernehmen und hat Anfang der Woche den entsprechenden Lizensierungsantrag bei der BaFin gestellt.


Parallel stellt KÖTTER Geld- & Wertdienste die Münzgeldversorgung der Kunden durch Kooperationen mit Banken sicher. Diese stellen die erforderlichen Konten und einen Bargeldpool zur Verfügung, so dass die Ein- und Auszahlungen weiter mit individuellen Stückelungen erfolgen können.

KÖTTER Geld- & Wertdienste befindet sich bereits im intensiven Dialog mit den Kunden, um Änderungen in den Bargeldprozessen frühzeitig bis zum 1. Januar bzw. 1. Mai 2011 zu regeln. KÖTTER Geld- & Wertdienste ist auf die anstehenden Entwicklungen gut vorbereitet.