
Westdeutscher Wach- und Schutzdienst Fritz Kötter übernimmt die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen im Rahmen des ISPS-Code
Essen. Der Westdeutsche Wach- und Schutzdienst Fritz Kötter (WWSD) hat von der für die Hafensicherheit in NRW zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf die vorläufige Anerkennung als so genannte RSO (Recognized Security Organization) erhalten. Sie gilt bis zur Verabschiedung der endgültigen gesetzlichen Regelungen für die Hafensicherheit. Als RSO ist das Unternehmen berechtigt, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr in Hafenanlagen zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung von Risikoanalysen und Gefahrenabwehrplänen, die Betreuung von Hafenbetrieben sowie die Schulung von Hafenmitarbeitern gemäß ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code).
Dieses 2004 erlassene Regelwerk für die Hafensicherheit schreibt unter anderem strengere Zutritts- und Warenkontrollen vor. Um dies zu gewährleisten, bietet der Sicherheitsdienstleister Systemlösungen, die von Videoüberwachung an Landungsbrücken und elektronischer Kennzeichenerkennung für den Zulieferverkehr bis hin zu Personen-, Zugangs- und Ladekontrollen reichen.
Hintergrund für die verschärften Regelungen waren terroristische Anschläge auf Ziele in den USA und die Erkenntnis, dass Terroristen nicht nur Land- oder Luftfahrzeuge sondern auch Schiffe und Hafenanlagen als Angriffsziele oder -mittel auswählen könnten. Die Maßnahmen wurden im ISPS-Code geregelt. Während bei Schiffen vornehmlich neue Grundsätze der Kommunikation und Zugangskontrolle für Personen und
Ladung zu beachten sind, gelten für Betreiber von Hafenanlagen mit internationalem Schiffsverkehr zwei Anforderungen: sie müssen sowohl die Identifikation von Schwachstellen und ihre Bewertung auf Schutzwürdigkeit vornehmen als auch einen entsprechenden Gefahrenabwehrplan erstellen.
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Messe „Security 2006“: Halle 2.0, Stand: 136
